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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 31. Mai 2026

Inhalt

  • —Anbieter und Geltungsbereich
  • —Ausschließliche B2B-Ausrichtung
  • —Vertragsgegenstand
  • —Vertragsschluss
  • —Kostenloses Testvideo
  • —Vertragsperiode
  • —Videopakete und Leistungsumfang
  • —Nicht genutzte Video-Kontingente
  • —Extra-Videos
  • —Posting Add-ons
  • —Beratungsleistungen und Strategiesessions
  • —Anforderungen an das Rohmaterial
  • —Upload und Kundenportal
  • —Bearbeitung und Lieferzeiten
  • —Korrekturen
  • —Feedback und Freigabe
  • —Vergütung, Rechnungsstellung und Umsatzsteuer
  • —Zahlungsverzug und Leistungspause
  • —Vertragslaufzeit und Kündigung monatlicher Pakete
  • —Jahrespakete
  • —Paketwechsel
  • —Zusatzleistungen
  • —Nutzungsrechte
  • —Verantwortung für Inhalte und Rechte Dritter
  • —Referenznutzung und Eigenwerbung
  • —Speicherung und Löschung von Dateien
  • —Datenschutz und Auftragsverarbeitung
  • —Einsatz von Subunternehmern und Freelancern
  • —Vertraulichkeit
  • —Plattformen und externe Dienste
  • —Krankheit, technische Störungen und höhere Gewalt
  • —Haftung
  • —Abwerbeverbot
  • —Änderungen dieser AGB
  • —Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  • —Schlussbestimmungen

Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen

vitonnect GbR
Victoria Gomez & Tom Höhner
Hohentorstr. 91
28199 Bremen
Deutschland
E-Mail: moin@vitonnect.de

- nachfolgend „Agentur“ -

und ihren Kunden über die Erstellung, Bearbeitung und ggf. Veröffentlichung von Social-Media-Videos.

Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird ergänzt, sofern sie erteilt wurde und gesetzlich anzugeben ist.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

Der Kunde bestätigt spätestens mit Annahme eines Angebots, dass er in Ausübung seiner gewerblichen, selbständigen oder unternehmerischen Tätigkeit handelt und nicht als Verbraucher.

Ausschließliche B2B-Ausrichtung

Die Leistungen der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmen, Selbständige, Gewerbetreibende, Freiberufler und geschäftlich handelnde Creator oder Influencer.

Leistungen für private Zwecke, insbesondere private Videos, Hochzeiten, Geburtstage, Hobby-Projekte oder sonstige Verbraucheranfragen, sind ausgeschlossen.

Die Agentur ist berechtigt, Anfragen abzulehnen, wenn nicht erkennbar ist, dass der Kunde geschäftlich handelt.

Vertragsgegenstand

Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich der Erstellung und Bearbeitung von Social-Media-Videos auf Basis von Rohmaterial, das vom Kunden bereitgestellt wird.

Die Leistungen können insbesondere umfassen:

  • Sichtung und Auswahl geeigneter Videosequenzen
  • Videoschnitt von Kundenmaterial
  • Erstellung von Social-Media-optimierten Kurzvideos
  • einfache Nachbearbeitung
  • Einbindung von Musik, Texten oder Untertiteln nach Abstimmung
  • Bereitstellung fertiger Videos im Kundenportal
  • optionales Posting freigegebener Videos auf vereinbarten Social-Media-Kanälen
  • optionale Beratungsleistungen

Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere Reichweite, Interaktionen, Follower-Zuwachs, Umsatzsteigerungen oder sonstige Marketing-Ergebnisse, wird nicht geschuldet.

Vertragsschluss

Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt zustande, wenn die Agentur dem Kunden ein Angebot übermittelt und der Kunde dieses Angebot ausdrücklich annimmt.

Die Annahme kann insbesondere per E-Mail erfolgen, zum Beispiel durch eine Antwort wie:

„Ja, ich möchte das angebotene Paket buchen.“

Bei Jahrespaketen kann die Annahme insbesondere lauten:

„Ja, ich möchte das angebotene Jahrespaket mit 12 Monaten Laufzeit buchen.“

Das jeweilige Angebot enthält insbesondere Informationen zu Paket, Leistungsumfang, Preis, Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit, Abrechnung und ggf. Zusatzleistungen.

Die Annahme eines Angebots setzt voraus, dass der Kunde diese AGB, die Datenschutzhinweise und, soweit erforderlich, die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zur Kenntnis nehmen konnte und akzeptiert.

Angebote der Agentur sind, sofern im Angebot nicht abweichend angegeben, 14 Tage ab Angebotsdatum gültig.

Kostenloses Testvideo

Die Agentur kann Kunden ein kostenloses Testvideo anbieten. Ein Anspruch auf Erstellung eines kostenlosen Testvideos besteht nicht.

Das kostenlose Testvideo dient dazu, dem Kunden einen ersten Eindruck von der Arbeitsweise der Agentur zu ermöglichen.

Das Testvideo ist kostenlos und führt nicht automatisch zu einem kostenpflichtigen Vertrag, Abonnement oder Videopaket.

Die Agentur ist berechtigt, die Erstellung eines Testvideos abzulehnen, insbesondere wenn der Kunde nicht als Unternehmer handelt, das bereitgestellte Material ungeeignet ist oder rechtliche, technische oder organisatorische Gründe entgegenstehen.

Der Kunde ist auch beim kostenlosen Testvideo dafür verantwortlich, dass er zur Bereitstellung des Rohmaterials berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt werden. Dies gilt insbesondere für Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Nutzungsrechte und sonstige Schutzrechte.

Für kostenlos erstellte Testvideos erhält der Kunde nach Bereitstellung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Für das kostenlose Testvideo gelten die Regelungen dieser AGB zum Rohmaterial, zur Verantwortung für Inhalte, zu Datenschutz, Haftung und Nutzungsrechten entsprechend.

Vertragsperiode

Die Leistungen der Agentur werden grundsätzlich in Vertragsperioden erbracht.

Eine Vertragsperiode beginnt mit dem individuell vereinbarten Vertragsstart und läuft jeweils für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen.

Beispiel: Beginnt der Vertrag am 07.07., läuft die erste Vertragsperiode ab dem 07.07. für 30 Kalendertage. Die nächste Vertragsperiode beginnt unmittelbar nach Ablauf der vorherigen Vertragsperiode.

Die konkrete aktuelle Vertragsperiode kann im Kundenportal angezeigt werden.

Soweit in Angeboten, Rechnungen oder sonstiger Kommunikation von „Monat“, „monatlich“ oder „pro Monat“ gesprochen wird, ist damit grundsätzlich die jeweilige Vertragsperiode von 30 Kalendertagen gemeint, sofern nicht ausdrücklich ein Kalendermonat vereinbart wurde.

Videopakete und Leistungsumfang

Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Videopaket.

Die aktuelle Paketstruktur lautet:

  • Starter: bis zu 4 Videos pro Vertragsperiode
  • Basic: bis zu 8 Videos pro Vertragsperiode
  • Pro: bis zu 12 Videos pro Vertragsperiode

Ein Video im Sinne dieser AGB ist ein vertikales Social-Media-Kurzvideo im Format 9:16 mit einer Länge von bis zu 90 Sekunden, das aus vom Kunden bereitgestelltem Rohmaterial erstellt wird.

Die Pakete enthalten, sofern nicht anders vereinbart:

  • professionellen Videoschnitt
  • einfache Nachbearbeitung
  • Bereitstellung im Kundenportal
  • eine Korrekturschleife pro Video
  • optional Untertitel oder lizenzfreie Musik, soweit dies gewünscht, geeignet und im jeweiligen Einzelfall sinnvoll ist

Untertitel, Musik, Textelemente oder sonstige Gestaltungselemente werden nach Abstimmung und nach gestalterischem Ermessen der Agentur eingesetzt.

Nicht Bestandteil der Pakete sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart:

  • zusätzliche Formate neben 9:16
  • Coverbilder
  • Thumbnails
  • alternative Versionen desselben Videos
  • Rohschnittvarianten
  • Projektdateien
  • umfangreiche Animationen
  • aufwendige Motion-Graphics
  • Werbeanzeigen-Setup
  • Community Management
  • Kommentar- oder Nachrichtenbearbeitung
  • sonstige Leistungen außerhalb des vereinbarten Pakets

Nicht genutzte Video-Kontingente

Nicht genutzte Video-Kontingente verfallen grundsätzlich am Ende der jeweiligen Vertragsperiode.

Eine Übertragung nicht genutzter Video-Kontingente in die unmittelbar folgende Vertragsperiode kann nach vorheriger Abstimmung oder aus Kulanz durch die Agentur erfolgen. Ein Anspruch auf Übertragung besteht nicht.

Soweit die Agentur einer Übertragung zustimmt, gelten folgende Höchstgrenzen:

  • im Starter-Paket: maximal 1 Video
  • im Basic-Paket: maximal 2 Videos
  • im Pro-Paket: maximal 2 Videos

Eine weitere Übertragung über die unmittelbar folgende Vertragsperiode hinaus ist ausgeschlossen. Eine Ansammlung nicht genutzter Video-Kontingente über mehrere Vertragsperioden hinweg findet nicht statt.

Extra-Videos

Kunden mit aktivem Videopaket können zusätzliche Videos kostenpflichtig buchen.

Ein Extra-Video umfasst einen zusätzlichen Video-Slot für die aktuelle Vertragsperiode.

Der Preis für ein Extra-Video beträgt, sofern nicht anders vereinbart:

139,00 € netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer

Ein Extra-Video umfasst, sofern nicht anders vereinbart:

  • ein vertikales Social-Media-Kurzvideo im Format 9:16
  • eine Länge von bis zu 90 Sekunden
  • eine Korrekturschleife
  • Bearbeitung auf Basis des vom Kunden bereitgestellten Rohmaterials

Extra-Videos können nur ergänzend zu einem aktiven Videopaket gebucht werden. Eine Buchung von Extra-Videos ohne aktives Videopaket ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

Die Buchung eines Extra-Videos kann insbesondere über das Kundenportal oder per E-Mail erfolgen. Mit der kostenpflichtigen Buchung wird ein zusätzlicher Slot für die aktuelle Vertragsperiode freigeschaltet.

Nicht genutzte Extra-Video-Slots verfallen am Ende der jeweiligen Vertragsperiode, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Die Abrechnung des Extra-Videos erfolgt separat oder mit der nächsten Rechnung.

Posting Add-ons

Die Agentur kann auf Wunsch des Kunden zusätzlich das Posting freigegebener Videos übernehmen.

Die Posting Add-ons werden ergänzend zu einem aktiven Videopaket gebucht.

Die aktuelle Struktur lautet, sofern nicht anders vereinbart:

  • Posting Starter: 89,00 € netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro Vertragsperiode
  • Posting Basic: 149,00 € netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro Vertragsperiode
  • Posting Pro: 199,00 € netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro Vertragsperiode

Das Posting Add-on kann insbesondere folgende Leistungen umfassen:

  • Veröffentlichung freigegebener Videos
  • Erstellung oder Einfügung einfacher Captions
  • Einfügung oder Auswahl geeigneter Hashtags
  • Planung des Veröffentlichungszeitpunkts
  • Veröffentlichung auf vereinbarten Plattformen

Die Veröffentlichung erfolgt grundsätzlich nur auf den zuvor vereinbarten Social-Media-Kanälen, insbesondere Instagram, TikTok und YouTube Shorts.

Das Posting Add-on startet entweder gemeinsam mit dem Hauptpaket oder ab der nächsten Vertragsperiode, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

Posting Add-ons können, sofern nicht anders vereinbart, zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt werden. Die Kündigung kann per E-Mail oder über das Kundenportal angefragt werden.

Die Veröffentlichung erfolgt erst, wenn der Kunde die erforderlichen Zugriffsrechte eingerichtet, die betreffenden Videos freigegeben und alle notwendigen Informationen bereitgestellt hat.

Bucht der Kunde ein Posting Add-on verbindlich und verzögert sich die Einrichtung der Zugriffsrechte, Freigaben oder erforderlichen Informationen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, bleibt die Vergütungspflicht für das gebuchte Posting Add-on bestehen.

Die Agentur ist nicht verpflichtet, Inhalte ohne vorherige Freigabe des Kunden zu veröffentlichen.

Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte, Aussagen, Angaben, Produkte, Angebote, Marken, Personenabbildungen, Musikbestandteile und sonstigen Inhalte, die veröffentlicht werden sollen.

Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder Einschränkungen, die durch Social-Media-Plattformen, technische Störungen, Account-Sperrungen, Login-Probleme, API-Einschränkungen, fehlende Zugriffsrechte oder fehlende Freigaben entstehen, sofern diese nicht von der Agentur zu vertreten sind.

Die Agentur übernimmt kein Community Management, keine Kommentarverwaltung und keine Beantwortung von Direktnachrichten, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.

Beratungsleistungen und Strategiesessions

Die Agentur kann kostenpflichtige Beratungsleistungen anbieten.

Eine Strategiesession umfasst, sofern nicht anders vereinbart, eine Beratungseinheit von 60 Minuten.

Der Preis für eine Strategiesession beträgt, sofern nicht anders vereinbart:

79,00 € netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer

Eine Strategiesession kann insbesondere folgende Themen umfassen:

  • Content-Ideen
  • Social-Media-Formate
  • Positionierung
  • Zielgruppenansprache
  • Drehideen
  • Skripte
  • Analyse bestehender Inhalte
  • Planung regelmäßiger Video-Inhalte

Kostenpflichtige Beratungstermine können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann die Agentur die vereinbarte Vergütung vollständig berechnen.

Kostenlose Erstgespräche dienen der unverbindlichen Klärung einer möglichen Zusammenarbeit und sind von kostenpflichtigen Beratungsleistungen zu unterscheiden.

Anforderungen an das Rohmaterial

Der Kunde stellt der Agentur das für die Videobearbeitung erforderliche Rohmaterial zur Verfügung.

Das Rohmaterial muss grundsätzlich für die Erstellung von Social-Media-Kurzvideos geeignet sein.

  • Der Kunde soll insbesondere darauf achten, dass:
  • Videos im Hochformat aufgenommen werden
  • Bild und Ton ausreichend verwertbar sind
  • die Dateien technisch nutzbar sind
  • das Material in gängigen Videoformaten bereitgestellt wird
  • einzelne Rohvideos eine Länge von 10 Minuten möglichst nicht überschreiten

Der Kunde kann mehrere Rohclips für einen Video-Slot bereitstellen.

Die Agentur ist berechtigt, die Bearbeitung abzulehnen oder Ersatzmaterial anzufordern, wenn das bereitgestellte Material technisch ungeeignet ist, insbesondere bei beschädigten Dateien, unzureichender Bildqualität, fehlendem Ton, stark verwackelten Aufnahmen oder nicht verwertbaren Inhalten.

Für Qualität, Inhalt, Rechtmäßigkeit und technische Verwendbarkeit des Rohmaterials ist grundsätzlich der Kunde verantwortlich.

Upload und Kundenportal

Der Upload von Rohmaterial erfolgt grundsätzlich über das Kundenportal oder über einen von der Agentur bereitgestellten Upload-Weg.

Der Kunde kann Inhalte innerhalb der Vertragsperiode grundsätzlich flexibel hochladen. Zur planbaren Bearbeitung empfiehlt vitonnect je nach gebuchtem Paket wöchentliche Upload-Zeitfenster.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, das erforderliche Material rechtzeitig, vollständig und in technisch verwertbarer Qualität bereitzustellen. Werden Inhalte verspätet, gesammelt, unvollständig oder in größerem Umfang kurz vor Ende der Vertragsperiode hochgeladen, kann sich die Bearbeitung entsprechend verzögern und ganz oder teilweise in die folgende Vertragsperiode verschieben.

vitonnect ist nicht verpflichtet, sämtliche Videos einer Vertragsperiode kurzfristig vor Ende der Vertragsperiode fertigzustellen, wenn das hierfür erforderliche Material nicht rechtzeitig, vollständig oder verwertbar bereitgestellt wurde.

Bearbeitung und Lieferzeiten

Die Bearbeitung erfolgt fortlaufend und orientiert sich insbesondere am Eingang des Rohmaterials, der aktuellen Auslastung, der Qualität des Materials und der Rückmeldung des Kunden.

Die Agentur bemüht sich um eine zügige Bearbeitung. Ein Anspruch auf Fertigstellung innerhalb einer bestimmten Zeit besteht jedoch nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Die ersten fertigen Videos werden in der Regel innerhalb weniger Werktage bereitgestellt. Weitere Videos folgen kontinuierlich im Rahmen des laufenden Produktionsprozesses.

Bei gleichzeitigem Upload mehrerer Videos, technischen Problemen, fehlenden Informationen, fehlenden Freigaben, Krankheit, außergewöhnlicher Auslastung oder sonstigen Verzögerungen kann sich die Bearbeitungszeit angemessen verlängern.

Korrekturen

Pro Video ist eine Korrekturschleife enthalten, sofern Änderungswünsche bestehen.

Korrekturwünsche müssen vom Kunden möglichst gesammelt und eindeutig übermittelt werden.

Eine Korrekturschleife umfasst angemessene Anpassungen auf Basis des ursprünglich bereitgestellten Rohmaterials und des vereinbarten Videoziels.

Nicht von der enthaltenen Korrekturschleife umfasst sind insbesondere:

  • ein vollständig neues Konzept
  • Austausch des gesamten Rohmaterials
  • nachträgliche Änderung des Formats
  • zusätzliche Versionen
  • umfangreiche Neuschnitte
  • Änderungswünsche nach bereits erteilter Freigabe
  • Änderungen, die auf neuen oder nachträglich bereitgestellten Informationen beruhen

Weitere Änderungswünsche können nach Aufwand zusätzlich berechnet werden.

Die kreative Gestaltung und der Videoschnitt liegen im gestalterischen Ermessen der Agentur, soweit keine konkreten Vorgaben vereinbart wurden.

Feedback und Freigabe

Sobald ein Video fertiggestellt wurde, wird es dem Kunden zur Ansicht und Freigabe bereitgestellt.

Der Kunde wird gebeten, Feedback oder Freigabe zeitnah zu erteilen, damit die Bearbeitung, Fertigstellung und ggf. Veröffentlichung zügig erfolgen kann.

Verzögert sich Feedback oder Freigabe durch den Kunden, können sich Bearbeitung, Fertigstellung, Korrekturen und ggf. Posting entsprechend verschieben.

Die Agentur ist nicht verpflichtet, Videos ohne ausdrückliche Freigabe des Kunden zu veröffentlichen.

Vergütung, Rechnungsstellung und Umsatzsteuer

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot, dem gebuchten Paket und den zusätzlich gebuchten Leistungen.

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Bei Leistungen an Kunden mit Sitz in Deutschland wird grundsätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % berechnet, sofern keine steuerliche Ausnahme greift.

Die Vergütung für Videopakete wird jeweils zu Beginn der jeweiligen Vertragsperiode im Voraus berechnet.

Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht abweichend vereinbart.

Zusatzleistungen, insbesondere Extra-Videos, Posting Add-ons und Strategiesessions, werden separat oder mit der nächsten Rechnung abgerechnet.

Der Kunde erhält Rechnungen elektronisch, insbesondere per E-Mail oder über das Kundenportal.

Zahlungsverzug und Leistungspause

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen.

Dies gilt insbesondere für:

  • Bearbeitung weiterer Videos
  • Freischaltung weiterer Slots
  • Posting-Leistungen
  • Beratungsleistungen
  • sonstige Zusatzleistungen

Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.

Bei wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Weitere gesetzliche Rechte der Agentur bleiben unberührt.

Vertragslaufzeit und Kündigung monatlicher Pakete

Monatliche Videopakete laufen jeweils für eine Vertragsperiode von 30 Kalendertagen.

Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Vertragsperiode, sofern er nicht zum Ende der laufenden Vertragsperiode gekündigt wird.

Die Kündigung ist jederzeit zum Ende der aktuellen Vertragsperiode möglich.

Die Kündigung kann per E-Mail oder über eine Kündigungsanfrage im Kundenportal erklärt werden.

Maßgeblich für das Vertragsende ist das Ende der jeweils aktuellen Vertragsperiode.

Jahrespakete

Jahrespakete haben eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten ab dem individuell vereinbarten Vertragsbeginn.

Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Zahlungsweise vereinbart wurde.

Die monatliche Zahlung ändert nichts an der vereinbarten Vertragslaufzeit von 12 Monaten.

Bei Jahrespaketen wird die Vergütung aus Gründen der einfacheren Abrechnung monatlich berechnet. Die Zahlungspflicht besteht jedoch für die gesamte vereinbarte Vertragslaufzeit von 12 Monaten.

Das Jahrespaket endet nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch, sofern keine Verlängerung vereinbart wird.

Eine Verlängerung erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung und erneuter Bestätigung durch den Kunden.

Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Paketwechsel

Ein Wechsel des gebuchten Pakets kann vom Kunden angefragt werden.

Upgrades, insbesondere von Starter auf Basic oder Pro, sind grundsätzlich zur nächsten Vertragsperiode möglich, sofern die Agentur dem Wechsel zustimmt.

Downgrades monatlicher Pakete sind grundsätzlich zur nächsten Vertragsperiode möglich, sofern die Agentur dem Wechsel zustimmt.

Bei Jahrespaketen ist ein Downgrade während der vereinbarten Vertragslaufzeit ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Ein Downgrade kann frühestens zum Ende der Jahreslaufzeit vereinbart werden.

Ein Paketwechsel wird erst wirksam, wenn er von der Agentur bestätigt wurde.

Zusatzleistungen

Zusatzleistungen können vom Kunden gesondert beauftragt werden.

Zusatzleistungen sind insbesondere:

  • Extra-Videos
  • Strategiesessions
  • Posting Add-ons
  • individuelle Beratungsleistungen
  • Sonderformate
  • Coverbilder
  • Thumbnails
  • zusätzliche Versionen
  • besondere Schnitt- oder Bearbeitungswünsche

Zusatzleistungen werden nach dem jeweils vereinbarten Preis gesondert berechnet.

Sofern Zusatzleistungen über das Kundenportal kostenpflichtig gebucht werden, entsteht die Zahlungspflicht mit der Buchung.

Sofern Zusatzleistungen zunächst angefragt werden, entsteht die Zahlungspflicht erst mit Bestätigung durch die Agentur oder ausdrücklicher Annahme durch den Kunden.

Nutzungsrechte

Nach vollständiger Bezahlung der jeweiligen Leistung erhält der Kunde an den fertiggestellten Videos ein zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke.

Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf den eigenen Social-Media-Kanälen, der eigenen Website und sonstigen eigenen geschäftlichen Kommunikationskanälen des Kunden.

Für kostenlos erstellte Testvideos gilt die Nutzungsrechtseinräumung gemäß Abschnitt 5 dieser AGB.

Projektdateien, offene Schnittdateien, Rohprojekte und Arbeitsdateien werden nicht herausgegeben, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.

Der Kunde ist berechtigt, die fertiggestellten Videos selbst weiterzuverwenden, zu veröffentlichen oder zu verändern. Für nachträgliche Veränderungen durch den Kunden übernimmt die Agentur keine Verantwortung.

Soweit in den Videos lizenzierte Musik, Stockmaterial, Schriften, Grafiken oder sonstige Medieninhalte verwendet werden, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen der eingesetzten Anbieter.

Eine Nutzung außerhalb der vereinbarten Kanäle, eine nachträgliche Bearbeitung oder eine Weitergabe an Dritte kann zusätzlichen Lizenzbedingungen unterliegen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, solche zusätzlichen Nutzungen vorab zu prüfen, sofern sie nicht ausdrücklich von der Agentur freigegeben wurden.

Verantwortung für Inhalte und Rechte Dritter

Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass das von ihm bereitgestellte Material sowie die von ihm gewünschten Inhalte rechtmäßig genutzt und verarbeitet werden dürfen.

Der Kunde versichert insbesondere, dass er über alle erforderlichen Rechte, Einwilligungen und Freigaben verfügt, insbesondere hinsichtlich:

  • Urheberrechten
  • Persönlichkeitsrechten
  • Markenrechten
  • Nutzungsrechten
  • Hausrechten
  • Musikrechten
  • Rechten abgebildeter Personen
  • Rechten von Mitarbeitenden, Gästen, Kunden oder sonstigen Dritten

Der Kunde stellt sicher, dass durch die Bereitstellung, Bearbeitung und Veröffentlichung der Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden.

Die Agentur ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestelltes Material umfassend rechtlich zu prüfen.

Wird die Agentur wegen einer vom Kunden zu vertretenden Rechtsverletzung durch Dritte in Anspruch genommen, stellt der Kunde die Agentur von daraus entstehenden Ansprüchen, Kosten und Schäden frei, soweit die Rechtsverletzung auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten, Informationen oder Vorgaben beruht.

Referenznutzung und Eigenwerbung

Die Agentur ist berechtigt, von ihr erstellte Videos, Ausschnitte daraus sowie daraus abgeleitete Vorschaubilder, Standbilder oder kurze Sequenzen zu eigenen Referenz-, Portfolio- und Marketingzwecken zu nutzen.

Die Nutzung kann insbesondere erfolgen auf:

  • der Website der Agentur,
  • Social-Media-Kanälen der Agentur,
  • Präsentationen,
  • Angebotsunterlagen,
  • Portfolio- und Referenzdarstellungen,
  • sonstigen Eigenwerbe- und Kommunikationskanälen der Agentur.

Die Referenznutzung ist zeitlich und räumlich unbeschränkt zulässig, soweit der Kunde dem nicht widerspricht und keine berechtigten Interessen des Kunden oder Rechte Dritter entgegenstehen.

Der Kunde stellt sicher, dass er zur Einräumung dieser Referenznutzung berechtigt ist und dass durch die Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Dies gilt insbesondere für Persönlichkeitsrechte, Bildrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Hausrechte sowie Rechte von Mitarbeitenden, Gästen, Kunden oder sonstigen abgebildeten Personen.

Der Kunde kann der Referenznutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerspruch kann per E-Mail erfolgen.

Teilt der Kunde der Agentur bereits vor oder während der Zusammenarbeit mit, dass bestimmte Inhalte nicht zu Referenz- oder Marketingzwecken genutzt werden dürfen, wird die Agentur diese Inhalte nicht für eigene Werbezwecke verwenden.

Erfolgt der Widerspruch nach bereits erfolgter Veröffentlichung, wird die Agentur die betreffenden Inhalte innerhalb angemessener Frist aus den eigenen Kanälen entfernen, soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist.

Bereits erfolgte Nutzungen bis zum Zugang des Widerspruchs bleiben hiervon unberührt.

Speicherung und Löschung von Dateien

Die Agentur speichert Rohmaterial nur so lange, wie dies für Bearbeitung, Abstimmung und Fertigstellung der jeweiligen Videos erforderlich ist.

Rohmaterial wird anschließend regelmäßig gelöscht, sofern keine längere Speicherung erforderlich oder vereinbart ist.

Fertiggestellte Videos werden während der laufenden Zusammenarbeit im Kundenportal oder in den Systemen der Agentur gespeichert.

Nach Beendigung der Zusammenarbeit können fertiggestellte Videos nach Ablauf von 30 Tagen gelöscht werden.

Eine dauerhafte Archivierung von Rohmaterial, fertigen Videos oder Projektdateien durch die Agentur ist nicht geschuldet.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, fertiggestellte Videos nach Bereitstellung selbst herunterzuladen und zu sichern.

Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen und der Datenschutzhinweise der Agentur.

Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, insbesondere bei der Verarbeitung von Videomaterial mit erkennbaren Personen, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

Diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung regelt insbesondere Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Kategorien personenbezogener Daten, betroffene Personengruppen, technische und organisatorische Maßnahmen, Löschkonzepte sowie den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern.

Die Agentur ist berechtigt, Leistungen remote und ortsunabhängig zu erbringen, soweit die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen und der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

Einsatz von Subunternehmern und Freelancern

Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen geeignete Subunternehmer, Dienstleister oder Freelancer einzusetzen.

Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt bei der Agentur.

Eingesetzte Personen werden, soweit erforderlich, zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Soweit eingesetzte Personen Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten, werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen beachtet.

Der konkrete Einsatz von Subunternehmern oder Freelancern kann in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung näher geregelt werden.

Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

Vertrauliche Informationen sind insbesondere nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische, organisatorische oder wirtschaftliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden.

Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

Plattformen und externe Dienste

Soweit Leistungen der Agentur von externen Plattformen, Tools oder Diensten abhängen, insbesondere Social-Media-Plattformen, Cloud-Diensten, Terminbuchungsdiensten, Posting-Tools oder Videoplattformen, gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen und technischen Rahmenbedingungen dieser Anbieter.

Die Agentur haftet nicht für Ausfälle, Änderungen, Einschränkungen, Sperrungen oder sonstige Störungen externer Plattformen oder Dienste, sofern diese nicht von der Agentur zu vertreten sind.

Dies gilt insbesondere für Änderungen von Schnittstellen, Login-Probleme, Account-Sperrungen, API-Beschränkungen, Plattformausfälle oder technische Störungen bei Drittanbietern.

Krankheit, technische Störungen und höhere Gewalt

Bei Krankheit, technischen Störungen, außergewöhnlicher Auslastung oder sonstigen Umständen, die die Leistungserbringung vorübergehend erschweren, können sich Bearbeitungszeiten angemessen verlängern.

Die Agentur wird den Kunden über wesentliche Verzögerungen informieren, soweit dies zumutbar möglich ist.

Höhere Gewalt und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Agentur befreien die Agentur für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht.

Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, Pandemien, großflächige Strom- oder Internetausfälle, Streiks, technische Großstörungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.

Haftung

Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die Agentur haftet außerdem unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung der Agentur für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Agentur haftet nicht für:

  • ausbleibende Reichweite
  • ausbleibende Interaktionen
  • ausbleibende Follower
  • ausbleibende Umsätze
  • Plattformausfälle
  • Account-Sperrungen
  • fehlende Freigaben des Kunden
  • fehlende Zugriffsrechte
  • vom Kunden bereitgestellte rechtswidrige Inhalte
  • nachträgliche Änderungen der Videos durch den Kunden
  • Rechtsverletzungen, die auf Material, Informationen oder Vorgaben des Kunden beruhen

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Freelancer, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen der Agentur.

Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach deren Beendigung keine Freelancer, Subunternehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Agentur, die im Rahmen der Zusammenarbeit für den Kunden tätig wurden oder dem Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt geworden sind, direkt zu beauftragen oder abzuwerben.

Dies gilt nicht, wenn die Agentur zuvor ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Änderungen dieser AGB

Die Agentur ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Verträge zu ändern.

Für bestehende Verträge gelten Änderungen nur, wenn sie zwischen den Parteien vereinbart werden oder der Kunde ihnen ausdrücklich zustimmt.

Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Bremen, Deutschland.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.

Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

vitonnectDein Video. Unser Schnitt.

Social-Media-Videos für Unternehmen einfach, schnell und bezahlbar machen. Professioneller Content ist kein Luxus.

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